Rechtliche Grundlage der Nachsuche
In Baden-Württemberg sind Jäger verpflichtet, krankes Wild nachzusuchen. Die rechtliche Grundlage bildet das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, § 38 Abs. 2 JWMG. Dort heißt es: „Die jagdausübungsberechtigte Person ist verpflichtet, für eine unverzügliche und fachgerechte Nachsuche krank geschossener, schwerkranker oder auf andere Weise schwer verletzter Wildtiere auch über die Grenze des Jagdbezirks hinaus zu sorgen.“ Zusätzlich greift hierbei auf Bundesebene immer auch § 22a Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG), der das unverzügliche Erlegen zur Vermeidung von Schmerzen und Leiden vorschreibt.
Auch der Einsatz geeigneter Hunde ist gesetzlich geregelt: § 38 Abs. 3 JWMG schreibt den Einsatz „geeigneter Hunde“ vor. Geeignet ist ein Hund dann, wenn er eine entsprechende Brauchbarkeitsprüfung vorweisen kann. Vom Landesjagdverband BW werden zwei Prüfungen anerkannt. Modul 1.1 für Nachsuchen im Schalenwildrevier, diese gilt nur für einfache Nachsuchen. Modul 1.4 Brauchbarkeit für Nachsuchen unter erschwerten Bedingungen, entsprechend auch die Verbandschweißprüfung, diese schließt auch erschwerte Nachsuchen ein.
Laut aktueller Rechtsprechung ist der Einsatz von nicht brauchbaren Jagdhunden beim Nachsucheeinsatz nicht erlaubt. Bei wiederholtem Einsatz von nicht brauchbaren Jagdhunden können die verantwortlichen Hundeführer sowie die Revierpächter oder Jagdleiter (bei z.B. Drückjagden) als unzuverlässig im jagd- und waffenrechtlichen Sinn gelten. Somit droht der Verlust der Jagderlaubnis!!
Unser Standpunkt als Nachsucheführer
>> Nicht die Prüfung macht den Hund zum Experten, sondern er wird nur durch Erfahrung zum Spezialisten !! <<
Verendet ein Wildtier nach dem Schuss nicht in der Nähe oder wird nicht tödlich getroffen, wird der Einsatz eines spezialisierten Schweißhundes notwendig. Hierfür bilden wir unsere Hunde aus und stehen der Jägerschaft zur Verfügung. Leider erleben wir allzu oft, dass wir erst informiert werden, wenn schon mit anderen Hunden versucht wurde, das Wild zu finden. Dadurch wird unsere Arbeit teilweise massiv erschwert oder es wird gar unmöglich, das verletzte Wild noch zu finden. Auch wenn ein eingesetzter Jagdhund die erforderliche Brauchbarkeit nachweisen kann, fehlt oftmals die notwendige Routine und Erfahrung von Hund und Führer. Anerkannte Nachsuchegespanne leisten oft Einsätze in oberer zweistelliger oder gar dreistelliger Anzahl pro Jahr. Und trotzdem werden unsere Hunde auch nicht als Spezialisten geboren, sondern können nur mit vielen Nachsuchen zu erfahrenen Schweißhunden werden. Dazu gehören vor allem anfangs auch viele einfachere Nachsucheneinsätze.
Daher unser Apell an die Jägerschaft, die Leistungsfähigkeit des eigenen Hundes realistisch einzuschätzen und uns frühzeitig bei notwendigen Nachsuchen hinzuzuziehen!!



